AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragsabwicklung
Der Auftragsumfang ergibt sich aus den bestätigten Einzelvereinbarungen.
Alle Preise gelten ohne Abzug, zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
1. Zahlungsbedingungen
1.Drittel bei Auftragsbestätigung
2.Drittel bei Aktionsbeginn
3.Drittel 1/3 vor Aktionsende
Bei kurzzeitigen Einsätzen ist die Zahlungsfrist 1/3 bei Auftragsbestätigung und 2/3 10 Tage vor Aktionsbeginn.
Bei kurzfristigen Einsätzen ist die Zahlung 10 Tage vor Aktionsbeginn fällig.
Die Aktionsdurchführung ist abhängig vom pünktlichen Zahlungseingang.
2. Versicherungsschutz
Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sind haftpflicht-/ vollkaskoversichert und TÜV- geprüft.
Eine Aktions- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss vom Auftraggeber zusätzlich abgeschlossen werden.
Für Schäden, die über den Versicherungsschutz hinausgehen und welche durch die Aktion am Fahrzeug entstehen, haftet der Kunde.
Sonstige Auftragsbestandteile werden individuell je nach Umfang geregelt.
3. Rücktritt durch den Auftraggeber
Bei Rücktritt vom bereits bestätigten Auftrag beträgt unser Anspruch:
- bis 4 Wochen vor Aktionsbeginn 50 % vom Auftragswert zzgl. der tatsächlich entstandenen Kosten
- bis 3 Wochen vor Aktionsbeginn 60 % vom Auftragswert zzgl. der tatsächlich entstandenen Kosten
- bis 2 Wochen vor Aktionsbeginn 70 % vom Auftragswert zzgl. der tatsächlich entstandenen Kosten
- bis 1 Woche vor Aktionsbeginn 80 % vom Auftragswert zzgl. der tatsächlich entstandenen Kosten
4. Allgemeines
Bei höherer Gewalt, Unfall und Ereignissen, welche den Ablauf der Aktion negativ beeinflussen, wird diese sofort abgebrochen und zu einem, von beiden Seiten zu vereinbarenden Termin fortgesetzt. Ansonsten gelten die im Vertrag vereinbarten Bedingungen.
Ab Windstärke 5 am Standort müssen die Fahnen ja nach Ausführung und Aufbau des Daches eingeholt werden.
Ab Windstärke 6 am Standort muss der Betrieb der mobilen Traglufthalle eingestellt werden.
Gerichtsstand für alle beiderseitigen Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, ist Essen.